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«Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben.»
Cicely Saunders

Lebensanfang und Lebensende umrahmen unsere Lebenszeit. In dieser Zeit haben wir viele Gestaltungs- und Entfaltungsmöglichkeiten. Vielen Menschen ist es in der Blüte und Reife des Lebens wichtig, selber verantwortungsvolle Entscheide zu treffen. Dies ist auch im Blick auf gesundheitliche Herausforderungen möglich.

Patientenverfügung „plus“ (GVP/ACP)

Gesundheitliche Vorausplanung (GVP) – aus dem Englischen übersetzt von „Advance Care Planning“ (ACP) – meint eine differenzierte, ganzheitliche Patientenverfügung. Eine Patientenverfügung hält den eigenen Willen für gesundheitliche Situationen fest, in denen eigenes Entscheiden nicht mehr möglich ist.

Patientenverfügung „plus“
selber vorentscheiden, was mir in gesundheitlichen Notfallsituationen
und am Lebensende wichtig ist.

Wie komme ich zu einer Patientenverfügung „plus“?

Eine persönliche Patientenverfügung „plus“ entsteht in einem Beratungsprozess. Zum Prozess gehören zwei bis drei Gespräche. Auf diesem Beratungsweg werden verschiedene Dokumente erarbeitet.

Erstes Gespräch

In einem ersten Beratungsgespräch wird über die persönliche Einstellung zum Leben, zum Sterben und zu schwerer Krankheit gesprochen. Die Vorstellungen zu persönlichen Grenzen werden ausgelotet.

Zweites Gespräch

Im zweiten Gespräch wird das entstandene Dokument vom Erstgespräch geprüft. Weiter werden drei häufige medizinische Situationen besprochen, in denen selber keine Behandlungsentscheide mehr getroffen werden können. In diesen Situationen der eigenen Urteilsunfähigkeit müssen andere Personen entscheiden.

Drittes Gespräch

In einem allenfalls dritten Gespräch wird die Patientenverfügung „plus“ als Ganzes überprüft und bei Bedarf werden Zusatzthemen besprochen. Die Beratung wird abgeschlossen.

Wieso wird eine Beratung empfohlen?

Es ist schwierig, eine Patientenverfügung ganz alleine zu schreiben. Denn es ist wichtig, den eigenen Wille klar und ohne Widersprüche aufzuschreiben. Medizinische Fachleute sehen oft, dass das nicht gut gelingt. Darum ist es sinnvoll, sich dabei beraten zu lassen. Mit einer Beratung nach dem internationalen ACP-Standard entsteht eine Patientenverfügung, die klar und ohne Widersprüche ist.

Neugierig geworden?

Gerne berate ich Sie als zertifizierte Beraterin auf dem Weg zu Ihrer persönlichen Patientenverfügung. Die Beratung erfolgt nach dem Leitfaden von ACPswiss.

Ort der Beratung

Nach Absprache in Uster oder einem Ort Ihrer Wahl.

Kosten der Beratung

Richtpreis ist 450 CHF. Darin enthalten ist die Abgabe Ihrer persönlichen Patientenverfügung „plus“

Kontaktaufnahme

Ich freue mich, Ihre Fragen zu beantworten und Sie auf dem Weg zur Patientenverfügung „plus“ beratend zu begleiten.

Elsbeth Müller